Erfolgreiche Klage gegen das Porsche Zentrum Essen | Porsche Taycan Turbo muss zurückgenommen werden !

Erfolgreiche Klage vor dem Landgericht Essen

Die Kanzlei Topuz Law konnte vor dem Landgericht Essen einen wichtigen Erfolg für die Klägerin (Mandantin) erzielen. Gegenstand des Verfahrens war ein Porsche Taycan Turbo mit einem Gesamtkaufpreis von rund EUR 135.000.

Das Fahrzeug wies nach dem Kauf wiederholt Elektronikmängel auf. Trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche konnte keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Unsere Mandantschaft erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte die Rückabwicklung.

Das Porsche Zentrum Essen akzeptierte das Rückabwicklungsverlangen unserer Mandantschaft nicht, vermöge dessen der Anspruch der Klägerin eingeklagt werden musste.

Porsche Zentrum Essen bestreitet die Zahl der Nachbesserungsversuche

Im Prozess bestritt die Gegenseite (das Porsche Zentrum Essen) –unter anderem– die Anzahl der bereits durchgeführten Nachbesserungsarbeiten. Obwohl aus Sicht unserer Mandantschaft die wiederholten Probleme und Werkstattaufenthalte klar dokumentiert waren, musste hierzu umfangreich Beweis erhoben werden.

Das Verfahren zog sich dadurch erheblich in die Länge. Am Ende bestätigte das Gericht jedoch den Anspruch unserer Mandantschaft im Wesentlichen.

Gericht bestätigt Rückabwicklung des Porsche Taycan Turbo

Das Landgericht Essen verurteilte die Beklagte unter anderem dazu, das Fahrzeug zurückzunehmen und an die Leasinggeberin einen Betrag von in Höhe von EUR 118.108,93 Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeuges zu zahlen.

Zudem wurde festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet. Das Fahrzeug muss außerdem auf Kosten der Beklagten abgeholt werden.

Nach Auffassung des Gerichts dürfte die Rechtsprechung zum sogenannten „Montagsauto“ Anwendung finden. Damit wurde der Anspruch auf Rückabwicklung im Kern bestätigt.

Was bedeutet „Montagsauto“ im Autokaufrecht?

Von einem sogenannten Montagsauto spricht man, wenn ein Fahrzeug immer wieder unterschiedliche oder erhebliche Mängel aufweist und sich dadurch der Eindruck verfestigt, dass das Fahrzeug insgesamt mangelanfällig ist.

Für Käuferinnen und Käufer kann das rechtlich relevant sein. Denn bei wiederkehrenden Mängeln, erfolglosen Nachbesserungen oder erheblichen Fahrzeugproblemen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht kommen.

Gerade bei hochwertigen Fahrzeugen, wie einem Porsche Taycan Turbo, müssen Käufer nicht dauerhaft hinnehmen, dass das Fahrzeug wegen technischer oder elektronischer Probleme immer wieder in die Werkstatt muss.

Rücktritt vom Kaufvertrag bei Fahrzeugmängeln

Der Fall zeigt deutlich: Wer ein mangelhaftes Fahrzeug gekauft hat, sollte seine Rechte nicht vorschnell aufgeben. Bestehen erhebliche Mängel oder treten immer wieder neue Probleme auf, so können Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz

Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Entscheidend sind – unter anderem – die Art der Mängel, die Anzahl der Nachbesserungsversuche und die bisherige Kommunikation mit dem Verkäufer.

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Unsere Kanzlei unterstützt Privatpersonen als auch Unternehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit Fahrzeugmängeln, Autokauf, Gewährleistung, Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückabwicklung.

Der erfolgreiche Fall vor dem Landgericht Essen zeigt, dass es sich auch gegenüber großen Autohäusern und bekannten Marken lohnen kann, berechtigte Ansprüche konsequent zu verfolgen.

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