Was tun als Beschuldigter einer Straftat? Ihre Rechte in einem Strafverfahren !

Wer einer Straftat bezichtigt wird, steht oft unter einem enormen Druck. Genau hier passieren serh viele Fehler, die im Nachgang nicht mehr korrigiert werden können.

Muss ich zur Polizei gehen?

Nein. Als Beschuldigter einer Straftat sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Ebenso müssen Sie keine Aussage machen. Sie haben jederzeit das Recht zu schweigen. Hiervon sollten Sie im Zweifel auch Gebrauch machen.

Sollte ich mich zu den Vorwürfen äußern?

In den meisten Fällen: Nein. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte kann eine Aussage schnell nachteilig werden. Unüberlegte Angaben können später gegen Sie verwendet werden.

Warum ist ein Strafverteidiger wichtig?

Ein Strafverteidiger übernimmt die Wahrnehmung Ihrer Rechte. Der erste Schritt eines Anwalts ist in der Regel:

  • Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen.

Erst danach wird klar:

  • Welche Strafat Ihnen konkret vorgeworfen wird;
  • Welche Beweise vorliegen;
  • Wie die Erfolgsaussichten sind.

Auf dieser Grundlage kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

Strafbefehl erhalten – was jetzt?

Wenn Ihnen ein penalty order zugestellt worden ist, dann müssen Sie schnell handeln.

  • You have nur 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.
  • Die Frist beginnt mit der förmlichen Zustellung (gelber Brief) des Strafbefehls.

Important:
Verpassen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Das bedeutet: Sie gelten rechtlich als Täter der vorgeworfenen Straftat als überführt und verurteilt.

Fazit: Richtig reagieren als Beschuldigter

Fristen (insbesondere beim Strafbefehl) unbedingt einhalten

Keine Pflicht zur Aussage bei der Polizei

Schweigen ist Ihr gutes Recht. Nieman muss sich selbst einer Strafat belasten (Nemo-Tenetur-Grundsatz)

Frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten. Die Kanzlei Topuz Law aus Düsseldorf hat sich unter anderem auf das Strafrecht bzw. auf die Strafverteidigung spezialisiert.

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