Muss ein Dienstwagen nach einer Kündigung unverzüglich zurückgegeben werden?
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie ihren Dienstwagen (Firmenwagen) nach Erhalt einer Kündigung sofort zurückgeben müssen.
Nicht wenige Arbeitgeber verlangen auch die sofortige Herausgabe des Dienstwagens. Ob eine sofortige Herausgabepflicht des Arbeitnehmers besteht, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.
Dienstwagen als Teil der Vergütung
Ein Dienstwagen, welcher vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden darf, ist rechtlich betrachtet kein bloßes Arbeitsmittel. Er stellt einen geldwerten Vorteil dar und ist damit Teil der Vergütung des Arbeitnehmers.
👉 Konsequenz:
Der Entzug des Dienstwagens ist rechtlich vergleichbar mit einer Gehaltskürzung und daher nicht ohne Weiteres möglich !
Grundsatz: Keine sofortige Rückgabe ohne vertragliche Regelung !
Ist im Arbeitsvertrag kein Widerrufsvorbehalt (Widerrufsklausel) enthalten, gilt:
- Der Dienstwagen darf bis zum Ablauf der Kündigungsfrist genutzt werden;
- Eine sofortige Rückgabe ist –in der Regel–unzulässig.
Widerrufsklausel im Arbeistsvertrag: Arbeitgeber hat mehr Rechte
Weist der Arbeitsvertrag jedoch einen wirksamen Widerrufsvorbehalt auf, so gilt:
- Der Arbeitgeber kann (Ermessen) die Privatnutzung des Dienstwagens widerrufen;
- Das Herausgabeverlangen des Arbeitegbers muss billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechen.
Bundesarbeitsgericht: Rückgabe meist nur zum Monatsende !
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt klare Grenzen:
- Ein sofortige Widerruf ist i.d.R. unzulässig;
- Entscheidend ist die Interessenabwägung im Einzelfall;
- Im Regelfall ist nur eine Rückgabe zum Monatsende ermessensfehlerfrei.
Hintergrund: Steuerliche Benachteiligung !
Der zentrale Grund liegt im Steuerrecht:
- Die private Nutzung eines Dienstwagens wird i.d.R. mit der Ein-Prozent-Regelung durch den Arbeitnehmer versteuert;
- Die Besteuerung erfolgt stets für den vollen Monat, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit.
👉 Problem:
Wird der Dienstwagen (Firmenwagen) beispielsweise am 15. eines Monats zurückgegeben, so muss der Arbeitnehmer die private Nutzung und den damit verbundenen geldwerten Vorteil für den gesamten Monatversteuenern lassen.
Das Bundesarbeitsgericht bewertet das regelmäßig als unangemessene Benachteiligung.
Fazit
Ein Dienstwagen muss nach Erhalt einer Kündigung –in der Regel– nicht sofort zurückgegeben werden.
- Ohne Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag: Nutzung bis Vertragsende
- Mit Widerrufsvorbehalt im Arbeitsvertrag: Widerruf möglich, aber meist erst zum Monatsende.
Praxishinweis
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber machen in der Praxis regelmäßig vermeidbare Fehler.
Arbeitnehmer geben den Dienstwagen häufig vorschnell zurück, obwohl sie ihn rechtlich oft noch nutzen durften.
Arbeitgeber verlangen die Herausgabe –nicht selten– zu früh und setzen sich damit Schadensersatzansprüchen aus.
Gerade nach aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein sofortiger Entzug oft unzulässig, insbesondere wenn er nicht billigem Ermessen entspricht.
👉 Entscheidend ist daher immer die konkrete vertragliche Regelung und der Einzelfall.
Eine rechtliche Prüfung ist deshalb dringend zu empfehlen, insbesondere im Zusammenhang mit der Wirksamkeit der Kündigung selbst.
➡️ Mehr dazu lesen Sie hier:
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