Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Ein Verkehrsunfall. Glücklich ist der, der keine ernsthaften Schäden erlitten oder Dritte nicht ernsthaft verletzt hat. Unabhängig von der Schuldfrage ist ein Unfallgeschehen für alle Unfallbeteiligten ein Ärgernis. In der Regel muss die Polizei hinzugezogen werden, damit diese den Unfall aufnehmen und ggf. Maßnahmen der Beweissicherung durchführen kann.
I. Eigene Maßnahmen der Beweissicherung
Die Aufnahme eines Verkehrsunfalles gehört zum Tagesgeschäft eines jeden Streifenpolizisten. Die Aufnahme des Unfallgeschehens erschöpft sich nicht selten darin, dass der jeweilige Beamte nur den Unfallbericht ausfüllt und beide Parteien anhört.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
– Vertrauen Sie nicht darauf, dass die Polizei für Sie Beweise sichert. Machen Sie Fotos/Videos vom Unfallort und den Unfallfahrzeugen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug zunächst stehen, bewegen Sie es vorerst nicht weg. Nachdem Sie ausreichend Beweismaterial gesichert haben, können Sie ihr Fahrzeug an den Straßenrand fahren, sofern es noch fahrbereit ist.
Sie müssen sich gegenüber der Polizei zum Unfallhergang nicht äußern. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich möglicherweise selbst belasten müssten. Es genügt die Angabe der Personalien und der Umstand, dass Sie Unfallbeteiligter sind. Mehr darf die Polizei von Ihnen nicht verlangen.
– Wenn die Polizeibeamten Sie fragen – und das werden sie in der Regel tun – wie sich der Unfallhergang abgespielt hat, müssen Sie hierzu keine Angaben machen. Beharren Sie ggf. auf Ihr Auskunftsverweigerungsrecht und kümmern Sie sich um andere Dinge, wie die Organisation eines Abschleppunternehmens oder Ähnliches. Bleiben Sie standhaft, wenn die Beamten wiederholt nachfragen und Sie zu einer Aussage drängen möchten.
– Sofern Ihnen die Polizei noch am Unfallort ein Buß-/Verwarngeld verhängt, können Sie die sofortige Bezahlung verweigern. Eine Pflicht, ein etwaiges Buß-/Verwarngeld sofort zu bezahlen, existiert grundsätzlich nicht.
– Sofern Sie einen Personenschaden erlitten haben, lassen Sie sich gründlich ärztlich untersuchen und behandeln. Vergessen Sie nicht, sämtliche Unterlagen (Befunde, Operationsberichte, Quittungen von Zuzahlungen etc.) aufzubewahren, da sie für die Geltendmachung des Schadens relevant sind.
II. Unverzügliche Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt
Unmittelbar nach einem Unfallgeschehen sollten Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Es empfiehlt sich, dies zu tun, bevor man den Schaden der eigenen Versicherung meldet.
Ihr Rechtsanwalt wird sich um die Schadensabwicklung kümmern und Ihren materiellen und immateriellen Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Als Unfallgeschädigter brauchen Sie sich dann vorerst um nichts mehr zu kümmern.
Theoretisch besteht die Möglichkeit, den Schaden gegenüber der Versicherung ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes selbst geltend zu machen. Dabei muss Ihnen bewusst sein, dass die Versicherungsgesellschaft in der Regel versuchen wird, Sie um den „Preis“ zu drücken. Eine Versicherung verdient kein Geld damit, großzügig Schäden zu regulieren.
III. Meldung an die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung
Unabhängig davon, ob Sie Schuld an einem Unfall sind oder nicht, müssen Sie Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden melden. Es empfiehlt sich, vorher mit dem eigenen Rechtsanwalt zu sprechen. Unter Umständen kann es ratsam sein, dass Ihr Rechtsanwalt die Schadensmeldung für Sie übernimmt.
IV. Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges bzw. Mietwagens
Nicht selten sind Unfallbeteiligte auf Ihr Fahrzeug angewiesen, um täglich zur Arbeit fahren zu können. Sofern es Ihr Unfallfahrzeug noch repariert werden kann, können Sie sich ein Mietfahrzeug nehmen. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Rechtsanwalt, für welchen Zeitraum Sie ein Fahrzeug anmieten möchten und welche Fahrzeugklasse Sie benötigen. So vermeiden Sie, dass Sie im Nachgang möglicherweise einem Teil Ihrer Mietwagenkosten sitzen bleiben.
V. Geduld bei der Schadensabwicklung
Die Schadensabwicklung kann dauern. Die Rechtsprechung gewährt den Versicherern einen gewissen zeitlichen Rahmen zur Bearbeitung eines Schadensfalles. Dies bedeutet, dass Ihr Rechtsanwalt nicht sofort Klage erheben kann.
Sollte ein Klageverfahren notwendig sein, weil etwa die Versicherung lediglich einen Teil der geltend gemachten Schadenspositionen akzeptiert, so können bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens und der Erlangung eines vollstreckbaren Titels gerne Monate vergehen. Sofern während des Gerichtsverfahrens auch noch ein gerichtliches Sachverständigengutachten erforderlich werden, so dauert alles noch länger.
Ein Rechtsanwalt kann diesen Prozess leider nicht beschleunigen, allenfalls versuchen eine schnelle außergerichtliche oder gerichtliche Einigung zu erreichen. Nicht selten sind Unfallgeschädigte auf eine schnelle Regulierung der gegnerischen Unfallversicherung angewiesen, um das Ersatzfahrzeug überhaupt zahlen zu können. Nicht jeder Geschädigte kann, mal eben, einen größeren Geldbetrag vorstrecken.
Tolga Topuz
Rechtsanwalt
Oktober 2023 – Düsseldorf –
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