Diese Fehler machen eine Kündigung unwirksam!

Serh viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses strengen gesetzlichen Formvorschriften unterliegt. Bereits „kleine“ Fehler können dazu führen, dass eine Kündigung rechtlich unwirksam ist. Für Arbeitnehmer kann das erhebliche Vorteile bedeuten, etwa bessere Chancen im Kündigungsschutzverfahren oder bei Verhandlungen über eine Abfindung.

Die Kanzlei Topuz Law aus Düsseldorf unterstützt Arbeitnehmer dabei, ihre Rechte nach einer Kündigung konsequent durchzusetzen.

Gesetzliche Schriftform bei Kündigungen

Nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zwingend in Schriftform erfolgen.

Dies bedeutet:

  • Die Kündigung muss auf Papier erfolgen;
  • Das Schreiben muss eigenhändig mittels Namensunterschrift unterzeichnet sein;
  • Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer im Original zugehen.

Andere Formen sind rechtlich unwirksam!

Wann ist eine Kündigung formunwirksam?

Eine Kündigung kann bereits aus formalen Gründen unwirksam sein, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:

Keine eigenhändige Unterschrift

Fehlt die (Namens-)Unterschrift des Arbeitgebers oder der vertretungsberechtigten Person vollständig, so ist die Kündigung formunwirksam.

Nur Namenskürzel oder Paraphe

Wird das Kündigungsschreiben lediglich mit einem Namenskürzel bzw. einer Paraphe unterzeichnet, erfüllt dies nicht die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform.

Eingescannte oder gedruckte Unterschrift

Eine eingescannte, kopierte oder aufgedruckte Unterschrift reicht rechtlich ebenfalls nicht aus. Das Gesetz verlangt eine persönlich (eigenhändig) geleistete Unterschrift.

Kündigung per E-Mail, WhatsApp, Fax oder sonstiger Art und Weise

Digitale Übermittlungen wie:

  • E-Mail
  • WhatsApp
  • SMS
  • Fax
  • eingescanntes PDF

sind für Kündigungen grundsätzlich unwirksam, da die gesetzliche Schriftform nicht eingehalten wird.

Wichtig: Drei-Wochen-Frist beachten

Arbeitnehmer sollten nach Erhalt einer Kündigung keine Zeit verlieren. Nach dem Kündigungsschutzgesetz muss eine Kündigungsschutzklage in der Regel innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Auch wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen, empfiehlt es sich, die Situation anwaltlich prüfen zu lassen.

Kündigung prüfen lassen – Topuz Law

Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses. Häufig bestehen gute Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage oder eine Abfindungszahlung seitens des Arbeitgebers.

Die Kanzlei Topuz Law prüft Ihre Kündigung sorgfältig und berät Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung;
  • Vertretung im Kündigungsschutzverfahren;
  • Verhandlung von Abfindungen;
  • Beratung zu Ihren arbeitsrechtlichen Ansprüchen.

Jetzt rechtliche Beratung sichern

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie Ihre Rechte frühzeitig prüfen lassen. Eine schnelle rechtliche Einschätzung kann entscheidend sein.

Fazit

Eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nach § 623 BGB eingehalten wird. Das Kündigungsschreiben muss im Original vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein. Formfehler – etwa eine fehlende Unterschrift, eine Paraphe, eine auf das Kündigungsschreiben bedruckte Unterschrift führen zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung.

Für Arbeitnehmer ist jedoch entscheidend: Nach Erhalt einer Kündigung läuft – in der Regel – eine Frist von drei Wochen, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden muss.

Wer eine Kündigung erhält, sollte diese daher umgehend rechtlich prüfen lassen. Die Kanzlei Topuz Law unterstützt Arbeitnehmer dabei, ihre Rechte zu wahren und mögliche Ansprüche – etwa auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung – durchzusetzen.

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