Topuz Law

Anwaltstipp! Wie man unseriöse Vertragspartner entlarvt!

In unserer anwaltlichen Praxis stellen wir immer wieder fest, dass viele rechtliche Streitigkeiten vermeidbar gewesen wären, hätten sich unsere Mandanten im Vorfeld näher mit ihren jeweiligen Vertragspartnern auseinandergesetzt. In Zeiten des Internets ist es für jedermann ohne Weiteres möglich, an eine Vielzahl von Informationen zu gelangen. Die Kunst besteht lediglich darin, zu wissen, wo man nachzuschauen hat.

 

I. Google-Suche

Die einfachste Art an Informationen über eine Person oder über ein Unternehmen zu erlangen, ist die Google-Suche.

 

1. Namenseingabe

Wir empfehlen zunächst den vollständigen Vor- und Nachnamen der Privatperson oder die Firma des Unternehmens in der Google-Suche einzugehen.

Die Google-Suche ist ggf. durch Eingabe der Wohnanschrift der Privatperson bzw. des Geschäftssitzes des Unternehmens zu erweitern.

Die Ergebnisse, die Google liefert, sind erstmals von oben nach unten durchzusehen.

Ist die Privatperson oder das streitgegenständliche Unternehmen in der Vergangenheit schon einmal negativ aufgefallen, so würden entsprechende Berichte in der Suche relativ weit oben auftauchen.

 

2. Verwendung bestimmter Suchbegriffe in der Google-Suche

Ist die anfängliche Google-Suche unergiebig, so empfiehlt es sich, den Namen in der Google-Suche durch den Suchbegriff „Erfahrungen“ zu erweitern.

Vor allem bei Vertragsverhältnissen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C, Business-to-Consumer) stellen einschlägige Bewertungsplattformen wie beispielsweise „Trustpilot“  einen ersten Anhaltspunkt für die Seriosität eins Unternehmens dar.

Achtung!

Sind die Bewertungen eines Unternehmens innerhalb eines kurzen Zeitraumes abgegeben worden oder ist Bewertung eines Unternehmens gemessen an der Zahl der Bewertung außerordentlich hoch, so ist Vorsicht geboten.

Verbraucher neigen nämlich dazu, Bewertungen abzugeben, wenn sie mit einer Leistung nicht zufrieden waren. Eine zu hohe Quote an positiven Bewertungen ist unrealistisch und daher kritisch zu hinterfragen.

Kein Unternehmen der Welt kann all seine Kunden vollumfänglich glücklich machen.

 

II. Website des potenziellen Vertragspartners 

Nach Durchsicht der Google-Ergebnisse empfehlen wir, die Website des potenziellen Vertragspartners unter die Lupe zu nehmen.

Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Impressum.

Nach § 5 Telemediengesetz (TMG) ist ein Dienstanbieter in Deutschland verpflichtet, bestimmte Informationen im Impressum seiner Website anzugeben.

Weist die Website schon kein Impressum auf, so ist dies nicht nur rechtswidrig, sondern spricht für die Unerfahrenheit oder mangelnde Seriosität des potenziellen Vertragspartners.

Ergibt sich aus dem Impressum, dass sich das streitgegenständliche Unternehmen im Ausland (beispielsweise in China) befindet, so will gut überlegt sein, ob ein Vertragsschluss mit dem jeweiligen Anbieter Sinn ergibt.

Möchte ein Verbraucher in Deutschland ein Produkt erwerben, welches von einem ausländischen Anbieter angeboten wird, so stellt sich im Fall eines rechtlichen Problems mit dem Verkäufer die Frage, wie etwaige Gewährleistungsrechte tatsächlich durchgesetzt werden sollen.

Unter Umständen ist der Verkäufer an seinem Geschäftssitz zu verklagen, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für den jeweiligen Betroffenen führen kann.

 

III. Überprüfung der Angaben im Impressum

Nach Einsicht in das Impressum lohnt es sich, die gewonnen Informationen auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

1. Einsicht in das Handelsregister

Ergibt sich aus dem Impressum, dass der Diensteanbieter beispielsweise eine GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist, so empfiehlt es sich diese Daten im Handelsregister zu überprüfen.

Im Handelsregister kann unter „Erweiterte Suche“ (Stand: August 2024) unter Eingabe der Daten eines Unternehmens das Handelsregister durchsucht werden.

Am einfachsten ist es, die Registernummer sowie das Registergericht einzugeben und danach zu suchen.

Ergibt sich beispielsweise aus dem Impressum, dass das Unternehmen (XYZ-GmbH) unter der Registernummer HRB123456 am Amtsgericht Düsseldorf eingetragen ist, so ist unter Registernummer „123456“ einzugeben und unter Registergericht „Düsseldorf“ anzuklicken.

Ist die Suche im Handelsregister erfolgreich, kann unter „Dokumentenansicht“ unter anderem eingesehen werden, wer Gesellschafter des Unternehmens ist.

 

2. Einsicht in den Bundesanzeiger

Neben dem Handelsregister besteht die Möglichkeit, Einsicht in den Bundesanzeiger zu nehmen. Im Bundesanzeiger kann, je nach Unternehmensgröße und Umsatz eines Unternehmens, jedermann Einsicht in die Jahresabschlüsse und damit in Bilanzen nehmen.

Aus den Bilanzen können Rückschlüsse über die finanzielle Situation eines Unternehmens gezogen werden.

Für potenzielle Hausbauer ist dies von besonders hoher Relevanz, da sehr viele Bauträger die eigentlichen Verträge über ihre Tochtergesellschaften laufen lassen.

Dies hat für den anderem Vertragspartner den Nachteil, dass dieser im Falle einer Insolvenz der Tochtergesellschaft grundsätzlich auch nur auf das Vermögen der Tochtergesellschaft zugreifen kann, was wiederum zu unbilligen Ergebnissen führen kann.

 

IV. Fazit

Vorsicht ist besser als Nachsicht, so lautet ein bekanntes Sprichwort. Sofern Sie ihren potenziellen Vertragspartner oder sogar Ihre Vertragstexte anwaltlich überprüfen lassen möchten, so stehen wir mit unserer Expertise jederzeit zur Verfügung.

Sie können uns jederzeit über unser Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder unsere Kanzlei anrufen. Unser Sekretariat wird Ihren Anruf innerhalb unserer Öffnungszeiten entgegennehmen. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung von uns.

Tolga Topuz
Rechtsanwalt

Topuz Law – Kanzlei aus Düsseldorf –

Lassen Sie uns Ihnen helfen!

Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir werden uns unverzüglich bei Ihnen melden. Bei Eilbedürftigkeit rufen Sie bitte folgende Nummer an:

Tel : +49 211 43637831

info@topuz-law.de +49 211 94259339 Mo – Fr 07:30-19:00

 

de_DE