Topuz Law

Abgezockt beim Gebrauchtwagenkauf?
–Was betrogene Käufer tun können–

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges erleben viele Käufer im Nachgang ein böses Erwachen. Das vom Verkäufer hochgelobte Fahrzeug stellt sich –wider Erwarten– als „Klapperkiste“ heraus. Es trifft vor allem technisch unerfahrene Käufer, die beim Kauf des Fahrzeuges keinen „Autoexperten“ bei sich hatten und lediglich auf die Ehrlichkeit des Verkäufers vertraut haben.

Verkäufer Privatperson oder Händler?

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges ist zunächst danach differenzieren, ob es sich bei dem Verkäufer um einen Händler (Unternehmer) oder um eine Privatperson handelt.

Händler (Unternehmer) als Verkäufer 

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Autohändler (Unternehmer) gelten die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte (§§ 437 ff. BGB) uneingeschränkt, sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. In diesem Fall können die gesetzlichen Gewährleistungsrechte durch einen Verkäufer nicht wirksam ausgeschlossen werden.

Achtung!

Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Käufer ebenfalls um einen Unternehmer handelt (Gewerbekauf). In diesen Fällen ist es möglich, die Gewährleistungsrechte zwischen den Parteien (Unternehmern) auszuschließen.

Erwirbt ein Verbraucher ein Gebrauchtfahrzeug von einem Händler, so gilt die Vermutungswirkung des § 477 BGB. Tritt innerhalb eines Jahres ein Mangel bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug auf, so wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der streitgegenständliche Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war. Die rechtliche Ausgangssituation ist in diesen Fällen für den Käufer deutlich „komfortabler“.

Privatperson als Verkäufer 

Handelt es sich bei dem Verkäufer um eine Privatperson (Verbraucher) so können die kaufvertraglichen Gewährleistungsrechte ohne Weiteres ausgeschlossen werden.

In sehr vielen Fällen finden sich in den Verträgen Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“. Musterkaufverträge für Gebrauchtkäufer enthalten standardmäßig Klausel, wonach die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden.

Möglichkeiten außerhalb des Gewährleistungsrechts

Unabhängig davon, ob im konkreten Einzelfall das gesetzliche Gewährleistungsrecht Anwendung findet oder nicht, kann das Recht eines Käufers einen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Lesen Sie hier, wie Sie unseriöse Vertragspartner erkennen und entlarven können.

Gegenstand dieses Beitrages ist es gerade aufzuzeigen, inwiefern wertvolle Beweismittel gesammelt werden können, um die Erfolgsaussichten einer auf arglistiger Täuschung gestützten Klage zu erhöhen.

Kontakt zum früheren Fahrzeughalter

Durch Einsicht in den Fahrzeugbrief kann der frühere Fahrzeughalter ohne Weiteres identifiziert werden.

Mit Hilfe der Daten des früheren Fahrzeughalters kann versucht werden, Kontakt zu diesem aufzubauen.

Die Kontaktaufnahme kann mittels einfachen Briefes, durch die sozialen Medien oder über das Internet erfolgen.

Gelingt eine Kontaktaufnahme zum früheren Fahrzeughalter, so kann auf diese Weise unter Umständen Folgendes herausgefunden werden:

  • von welchen Mängeln der Verkäufer bei seinem Ankauf des Fahrzeuges Kenntnis hatte;
  • welchen Kilometerstand das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Ankaufes durch den Verkäufer aufwies; und/oder
  • ob der Verkäufer seinerseits verschwiegen hat, dass es sich um einen „Unfallwagen“ handelt.

Durch die Erlangung solcher Informationen können die Erfolgsaussichten einer auf arglistiger Täuschung gestützten Klage signifikant zugunsten des getäuschten Käufers erhöht werden.

Fazit 

Unser Praxistipp zeigt, dass betroffene Gebrauchtwagenkäufer, die von einem Verkäufer betrogen worden sind, nicht vorschnell den „Kopf in den Sand“ stecken sollten. Falls Sie auch rechtliche Fragen zu Mietwagen und deren Haftung haben, lesen Sie unseren Ratgeber zur Haftung bei einem Schaden an einem Sixt Mietwagen.

Mit etwas Glück können geschädigte Käufer über kurz oder lang doch noch eine Rückwicklung des Gebrauchtwagenkaufvertrages erreichen.

Sofern auch Sie bei Ihrem Gebrauchtwagenkauf betrogen worden sind und sich rechtlich beraten und ggf. vertreten lassen möchten, so können Sie uns jederzeit über unser Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen. Alternativ können Sie uns eine E-Mail schreiben oder unsere Kanzlei anrufen. Unser Sekretariat wird Ihren Anruf innerhalb unserer Öffnungszeiten entgegennehmen. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung von uns.

Tolga Topuz
Rechtsanwalt

Topuz Law – Kanzlei aus Düsseldorf –

Lassen Sie uns Ihnen helfen!

Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir werden uns unverzüglich bei Ihnen melden. Bei Eilbedürftigkeit rufen Sie bitte folgende Nummer an:

Tel : +49 211 43637831

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